FAQ

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Allgemeines

Es gelten die Preisstufen 1-5 für die folgenden Ticketarten:

  • Einzelfahrten
  • Hin- und Rückfahrticket
  • Tageskarte 1+ bzw. 2+

Es gelten die 3 Preisstufen A, B und C für die folgenden Ticketarten (Preisstufe A gilt nur im Stadtgebiet Wismar):

  • Wochenkarten, Wochenkarte Schüler/Azubis
  • Monatskarten, Monatskarte Sozialtarif, Schüler/Azubi Monatskarten
  • Abo- Monatskarten inkl. Partnerkarte
  • Schüler/Azubi-Abo inkl. Geschwisterkarte

Das Liniennetz ist in Zonen und somit in Preisstufen unterteilt. Ausgehend von der Zone, in der sich die Abfahrtshaltestelle befindet, bilden sich mehr oder weniger ringförmig die Preisstufen um diese Startzone herum, wobei die Preisstufe 5 dem Gesamtnetz entspricht. Da sich der Fahrpreis nach der Starthaltestelle als Ausgangspunkt berechnet, gibt es für jede Startzone eine eigene Kartendarstellung der Preisstufen. An den Haupthaltestellen sowie an den ZOBs sind die jeweiligen Karten ausgehängt und sind auch über die NAHBUS Webseite einsehbar.

Die Preisstufen sind mit unterschiedlichen Farben gekennzeichnet. Der Fahrgast schaut auf dem Liniennetzplan/Karte nach, in welcher farblichen Preisstufe seine Zielhaltestelle liegt. Anhand einer Farblegende kann dann schnell und einfach der Fahrpreis abgelesen werden.

Alternativ kann zur Fahrpreisermittlung auch der Tarifrechner genutzt werden, der auch auf Smartphones genutzt werden kann.

Nein, der Fahrschein berechtigt für die Fahrt inklusive der nötigen Umstiege zum Zielort

Papiertickets sollten grundsätzlich nicht laminiert werden, da durch die Hitzeeinwirkung das Thermopapier beschädigt und das Ticket schwarz und somit unleserlich wird. Unleserliche Tickets verlieren ihre Gültigkeit und können vom Fahrpersonal nicht mehr anerkannt werden. Eine Erstattung, Rückgabe oder Umtausch von unleserlichen Fahrscheinen ist nicht möglich.

Einzelfahrscheine

Der Einzelfahrschein gilt ab dem Moment des Kaufs beim Fahrer (=Entwertung) in der Preisstufe 1 für maximal 60 Minuten und in den Preisstufen 2-5 für maximal 120 Minuten. Die Einzelfahrscheine können innerhalb dieses Zeitraums nur in eine Fahrtrichtung genutzt werden und gelten nicht für die Rückfahrt, selbst wenn diese noch in das zeitliche Fenster von 60 Minuten bzw. 120 Minuten liegen würde. Für eine Rückfahrt muss entweder ein neuer Einzelfahrschein oder aber gleich von Anfang an eine Hin- und Rückfahrtkarte erworben werden.

Hin- und Rückfahrticket

Das Hin- und Rückfahrticket kann für die Preisstufen 1-5 erworben werden. Die Hin- und Rückfahrt muss am gleichen Tag erfolgen und entsprechend entwertet werden. Das Hin- und Rückfahrticket kann beim Fahrer erworben werden.

Tageskarte 1+ und Tageskarte 2+

Die Tageskarte 1+ berechtigt einen Erwachsenen am Tag der Entwertung zu beliebig vielenFahrten zwischen der Start-und Zielzone oder im Gesamtnetz (Preisstufe 5).Die Mitnahme beliebig vieler eigener Kinder oder Enkel bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist gestattet.

Die Tageskarte 2+ berechtigt zwei Erwachsenen am Tag der Entwertung zu beliebig vielen Fahrten zwischen der Start-und Zielzone oder im Gesamtnetz (Preisstufe 5).Die Tageskarte 2+ berechtigt zur Mitnahme beliebig vieler eigener Kinder oder Enkel bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Nein, es gibt keine Tageskarten als Kombikarten mit dem Schweriner Nahverkehr. Als Kombikarten stehen Einzelfahrten, Wochenkarten und Monatskarten zur Auswahl.

Wochen- und Monatskarten für jedermann

Bei den Zeitkarten gibt es eine Staffelung in drei Preisstufen (A, B und C), wobei die Preisstufe A nur im Stadtgebiet von Wismar Anwendung findet. Preisstufe C entspricht dem Gesamtnetz. Preisstufe B ist ein kleineres Regionalnetz.

Es ist für die Monatskarte ein gesonderter Sozialtarif erhältlich. Diesr kann gegen Vorlage einer entsprechenden Berechtigung beantragt werden.

Abo-Monatskarten

Abonnement-Kunden haben die Wahl aus den 3 Preisstufen A, B und C, wobei die Preisstufe A nur im Stadtgebiet von Wismar Anwendung findet. Für Abo-Kunden besteht auch die Möglichkeit, eine zusätzliche Partner-Karte zu erwerben.

Wochen- und Monatskarten für Schüler/Azubis

Die Wochenkarte und Monatskarte für Schüler/Azubis wird künftig für die folgenden 3 Preisstufen A, B und C angeboten, wobei die Preisstufe A nur im Stadtgebiet von Wismar Anwendung findet.

Die Wochenkarte Ausbildung berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Bereich Wismar (Tarifzonen 10 bis 13) oder gemäß Aufdruck auf dergewählten Relation zwischen Wohnort und Schule bzw. Ausbildungsstätte. Bei Auszubildenden sind für die Wege zu Berufsschule und Arbeitsstätte auch zwei Relationen möglich. Beim Kauf der Karte ist die entfernungsmäßig längere Relation (Hauptrelation) zu erwerben. Die Hauptrelation wird beim Erwerb der Karte aufgedruckt, die zweite Relation ist handschriftlich vom Fahrgast einzutragen.
Im Zeitraum von Montag bis Freitag ab 14 Uhr sowie an Samstagen, Sonn-und Feiertagen und in den Schulferien des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind ganztägig beliebig vielen Fahrten auf allen Linien der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH unabhängig von der aufgedruckten Fahrtstrecke im Rahmen des aufgedruckten Gültigkeitszeitraumes und der gelösten Preisstufe inkludiert.Die Geltungsdauer beginnt am Montag um ab 0.00 Uhr und endet mit dem Ablauf des 7. Tages (Sonntag) um 24.00 Uhr. Die Berechtigung ist mittels Stammkarte bei Erwerb und Kontrolle des Fahrscheins nachzuweisen

Die Monatskarte Ausbildung berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Bereich Wismar (Tarifzonen 10 bis 13) oder gemäß Aufdruck auf der gewählten Relation zwischen Wohnort undSchule bzw. Ausbildungsstätte. Bei Auszubildenden sind für die Wege zu Berufsschule und Arbeitsstätte auch zwei Relationen möglich. Beim Kauf der Karte ist die entfernungsmäßig längere Relation (Hauptrelation) zu erwerben. Die Hauptrelation wird beim Erwerb der Karte aufgedruckt, die zweite Relation ist handschriftlich vom Fahrgast einzutragen.
Im Zeitraum von Montag bis Freitag ab 14 Uhr sowie an Samstagen, Sonn-und Feiertagen und in den Schulferien des Landes Mecklenburg-Vorpommernsindganztägig sind beliebig vielen Fahrten auf allen Linien der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH unabhängig von der aufgedruckten Fahrtstrecke im Rahmen des aufgedruckten Gültigkeitszeitraumes und der gelösten Preisstufe inkludiert.Vom Landkreis ausgegebene Schülerkarten gelten darüber hinaus auch in den auf den Gültigkeitszeitraum folgenden Sommerferien. Die Gültigkeitsdauer beginnt am 1. Tag ab 0.00 Uhrund endet am letzten Tag des aufgedruckten Monatsum 24.00 Uhr. Die Berechtigung ist mittels Stammkarte bei Erwerb und Kontrolle des Fahrscheins nachzuweisen

Abo-Monatskarten für Schüler/Azubis

Für das Schüler/Azubi-Abo stehen die Preisstufen A (Stadtverkehr Wismar), B  (Regionalnetz) und C (Gesamtnetz) zur Auswahl. Auch kann eine Geschwisterkarte erworben werden.

 

 

Verlust und Missbrauch von Schülerzeitkarten

Nein. Die Schülerausweise (Schülerzeitkarten) sind durch die Angaben zum Karteninhaber sowie durch ein Foto personalisiert und dürfen nur vom Karteninhaber genutzt werden.

 

Nutzt jemand den Schülerausweis (Schülerzeitkarte) einer anderen Person, so liegt ein Missbrauch des Fahrausweises vor. Dieses wird durch Einziehen der Schülerausweises sowie durch Aufnahme der Personalien und Verhängen eines Bußgeldes wegen Schwarzfahrens in Höhe von 60,00 Euro geahndet.

 

Der Verlust des Schülerausweises ist im Sekretariat der jeweiligen Schule oder bei NAHBUS anzuzeigen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro wird ein Ersatzausweis ausgestellt.

 

Jugendfreizeit-Abo

Das JugendFreizeit-Abo berechtigt alle Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr im Zeitraum von Montag bis Freitag ab 14 Uhr sowie an Samstagen, Sonn-und Feiertagenund in den Schulferien des Landes Mecklenburg-Vorpommern ganztägig zu beliebig vielen Fahrtenauf allen Linien der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Das JugendFreizeit-Abo wird als Jahreskarte ausgegeben.

Sozialtarif

Monatskarten zum Sozialtarif gelten einen Monat. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgegeben werden. Beginnt die Geltungsdauer am ersten Tag eines Monats erlischt sie mit Ablauf des letzten Tages des Monats. Beginnt sie an einem anderen Tag, endet sie am datumsmäßigen Vortag (24.00 Uhr) des Folgemonats. Bei den am 30. und 31. Januar gelösten Karten erlischt die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Februars. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Rahmen der gewählten Preisstufe für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XIIsowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Voraussetzung für die Nutzung der Monatskarte zum Sozialtarif ist eine Berechtigungskarte mit Foto und Namenseintrag. Diese ist gegen Vorlage eines gültigen Bewilligungsbescheides des Landkreises/Agentur für Arbeitfür den Zeitraum der Bewilligung, maximal jedoch 6 Monate erhältlich. Gegen Nachweise kann die Geltungsdauer der Berechtigungskarte um jeweils maximal weitere 6 Monate verlängert werden

Voraussetzung für die Nutzung der Monatskarte zum Sozialtarif ist ein gültiger Bewilligungsbescheid des Landkreises/Agentur für Arbeit (Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).

Im ersten Schritt muss ein Antragsformular für die Ausstellung einer Stammkarte ausgefüllt werden.
Dieses Antragsformular ist in den NAHBUS Geschäftsstellen in Grevesmühlen, in Gadebusch und in Wismar sowie im NAHBUS Service-Center am Wismarer ZOB erhältlich.
Alternativ kann der Antrag von der NAHBUS-Webseite heruntergeladen werden:

Zum Download Antrag Stammkarte für Sozialtarif

Dem ausgefüllten Antrag müssen folgende Anlagen beigefügt werden:

  • Aktuelles Passfoto des Antragstellers
  • Kopie des Bewilligungsbescheids des Landkreises bzw. der Agentur für Arbeit.
    Mit dem Antrag willigt der Antragsteller ein, dass NAHBUS die Angaben ausschließlich für die Datenerhebung zur Ausstellung einer Stammkarte nutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
  • Adressierter Freiumschlag (Briefkuvert mit Briefmarke über 0,85 €)

Für die Zustellung des ausgefüllten Antrags inkl. Anlagen bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Abgabe in einer der NAHBUS Geschäftsstellen in Grevesmühlen, Gadebusch oder Wismar
  • Abgabe am ZOB in Wismar (NAHBUS Service-Center)
  • Zusendung per Post an:

NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Wismarsche Straße 155
23936 Grevesmühlen

Die Stammkarte wird dem Antragsteller dann per Post zugesendet.

Unter Vorlage der Stammkarte kann der Fahrgast eine ermäßigte Monatskarte zum Sozialtarif erwerben.

Anrufbus

Für die Rufbusse gelten die gleichen Tarife wie für Linienbusse. Eine Servicegebühr für die Nutzung eines Rufbusses wird nicht erhoben. Ist ein gültiger Fahrschein bereits vorhanden, wird dieser in den Rufbussen anerkannt, inkl. des Deutschlandtickets.

In den Rufbussen selbst ist ein Fahrscheinerwerb gegen Barzahlung oder Zahlung per Girocard (EC-Karte) oder Kreditkarte sowie GooglePay bzw. ApplePay möglich.

Mitnahme von Gegenständen

Gemäß unserer Beförderungsbedingungen §11 besteht kein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen. Hierzu zählen auch Fahrräder, inkl. Klappräder.
Der Stauraum und die Abstellflächen in unseren Fahrzeugen sind begrenzt. Speziell ausgewiesene Stellplätze inkl. passender Haltevorrichtungen für Fahrräder sind in unseren Fahrzeugen nicht vorhanden. Der Mitnahme von Kinderwagen oder Rollstühlen wird der Vorrang gegenüber der Beförderung anderer Sachen (z.B. Fahrrädern) eingeräumt.
Somit kann keine Garantie gegeben werden, dass Fahrräder in den Bus mitgenommen werden können, da es von der Auslastung des Fahrzeugs abhängt und über die Mitnahme letztendlich vom Busfahrer entschieden wird.

Grundsätzlich ja, allerdings ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter der kostenfreien Servicenummer 0800/6346287 mindestens 24 Stunden vor der geplanten Fahrt erforderlich.

Hinsichtlich der Mitnahme von E-Rollern (elektrische Tretroller) gelten bei NAHBUS die folgenden Regelungen:

  • Leichte und kleine E-Roller können im zusammengeklappten Zustand als Handgepäck im Bus mitgenommen werden.
  • Bei nicht zusammenklappbaren E-Rollern besteht kein Anrecht auf Mitnahme.
  • Die Mitnahme eines zusammengeklappten E-Rollers kann nur gestattet werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
  • Die Mitnahme von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang vor der Mitnahme von E-Rollern.
    Das Fahrpersonal entscheidet im konkreten Fall über die Mitnahme des E-Rollers bzw. dessen Ausschluss von der Beförderung.

Unentgeltliche Beförderung

Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, längsten jedoch bis zum Erreichen der Schulpflicht, werden in Begleitung einer weiteren Person im Alter von mindestens 10 Jahren unentgeltlich befördert. 

Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr richtet sich nach § 145 (1) Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung.

Unter Berücksichtigung der Beförderungsbedingungen (Gefahrenabwehr, Aufsichtspflicht) sowie der Kapazität können weiterhin unentgeltlich transportiert werden:

  • Gepäck, für das besonderer Platz beansprucht wird und wenn es der Fahrgast selbst transportieren kann. Gepäck und sonstige Gegenstände werden nicht befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung der Betriebsdurchführung gefährdet und andere Fahrgäste belästigt werden.
  • Kinderwagen, werden unentgeltlich befördert, wenn diese zur Beförderung von Kleinkindern genutzt werden
  • Krankenfahrstühle und sonstige orthopädische Hilfsmittel (Rollator)
  • Angeleinte Hunde, Kleintiere in geeigneten Behältern

Anspruch auf einen besonderen Platz oder Sitzplatz zur Ablage besteht dabei nicht.

Fahrgäste mit einer Schwerbehinderung benötigen für die kostenfreie Beförderung einen Schwerbehindertenausweis und das "Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamtes" inklusive gültiger Wertmarke.
Anträge hierfür können beim Versorgungsamt gestellt werden:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Soziales / Versorgungsamt
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin

Tel. 0385/3991-0

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Landesamtes zu finden:
https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Schwerbehindertenrecht/

 

Begleitpersonen werden kostenfrei befördert, wenn auf dem Schwerbehindertenausweis der behinderten Person das Ausweismerkmal "B" (=Begleitperson") vermerkt ist (auch wenn der Inhaber des Schwerbehindertenausweises selbst zahlungspflichtig ist).

Weitere Informationen zur Begleitpersonen für Schwerbehinderte sind auf der Webseite des Landesamtes verfügbar:
https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Schwerbehindertenrecht/