Alle Tickets

Headerbild

Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Tarifzonenkarten:

Tarifzonenkarten


Die Ticketpreise, wie sie ab 1. Januar 2024 gelten, finden Sie hier:
Tarife ab 1. Januar 2024

Deutschlandticket (D-Ticket)

Zum 1. Mai startete das Deutschlandticket. Hiermit können für 49 Euro im Monat bundesweit alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden. Das Ticket ist ausschließlich als Abo erhältlich und monatlich kündbar.

NAHBUS bietet das Deutschlandticket in der eigenen "NAHBUS Tickets" App als Handy-Ticket an.

Alles Wichtige zum Deutschlandticket finden Sie hier:

Fragen & Antworten

Informationen rund um die Einrichtung der "NAHBUS Tickets" App finden Sie hier:

Hilfestellung NAHBUS Tickets App

Für Senioren ab 65 Jahren kann das rabattierte "Deutschlandticket für Senioren" zum monatlichen Preis von 29 Euro erworben werden. Alle Informationen zum "Seniorenticket" finden Sie hier:

Informationen "Seniorenticket"

 

Für spontane Einsteiger

Einzelfahrt - Einfach überall hin

Mit der Einzelfahrt sind Sie immer gut unterwegs, wenn Sie spontan und direkt ans Ziel wollen, inklusiver aller Anschluss-Verbindungen.

Hin- und Rückfahrkarte

Mit der Hin- und Rückfahrkarte können Sie - im Vergleich zu zwei Einzelfahrscheinen - nochmal Geld sparen.

Fahrscheine erhalten Sie direkt beim Busfahrer.

Tarifbestimmungen Einzelfahrt:
Die Einzelfahrkarte berechtigt zu einer Fahrt inkl. notwendiger Umstiege zwischen der Start- und Zielzone. Die Einzelfahrt wird für die Preisstufen 1 bis 5 ausgegeben. Die zeitliche Gültigkeit ist in der Preisstufe 1 auf maximal 60 Minuten sowie in den Preisstufen 2 bis 5 auf 120 Minuten begrenzt.

Tarifbestimmungen Hin- und Rückfahrt:
Die Hin- und Rückfahrkarte berechtigt zu zwei Fahrten inkl. notwendiger Umstiege zwischen der Start- und Zielzone. Die Rückfahrt muss dabei am gleichen Tag wie die Hinfahrt angetreten werden. Die Hin- und Rückfahrt wird für die Preisstufen 1 bis 5 ausgegeben. Die zeitliche Gültigkeit ist dabei je Fahrtrichtung in der Preisstufe 1 auf maximal 60 Minuten sowie in den Preisstufen 2 bis 5 auf 120 Minuten begrenzt. Die Hin- und Rückfahrkarte ist unaufgefordert vorzuzeigen. Fahrscheine, die im Vorverkauf bzw. im Fahrzeug erworben wurden, sind sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt mit Fahrtantritt unverzüglich und für jede Fahrt separat zu entwerten bzw. durch das Fahrpersonal entwerten zu lassen.

Tageskarte - Mit der Familie unterwegs

Die Tageskarte ist eine gute Lösung, wenn Sie mit Kindern unterwegs sind.

Fahrscheine erhalten Sie direkt beim Busfahrer

Tarifbestimmungen Tageskarte 1+:
Die Tageskarte 1+ berechtigt einen Erwachsenen am Tag der Entwertung zu beliebig vielen Fahrten zwischen der Start- und Zielzone oder im Gesamtnetz (Preisstufe 5). Die Mitnahme beliebig vieler eigener Kinder oder Enkel bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist gestattet.

Tarifbestimmungen Tageskarte 2+:
Die Tageskarte 2+ berechtigt zwei Erwachsenen am Tag der Entwertung zu beliebig vielen Fahrten zwischen der Start- und Zielzone oder im Gesamtnetz (Preisstufe 5). Die Tageskarte 2+ berechtigt zur Mitnahme beliebig vieler eigener Kinder oder Enkel bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Für Vielfahrer auf Zeit

Wochenkarte - 7 Tage flexibel unterwegs

Wenn Sie viel vorhaben, können Sie mit der Wochenkarte viel sparen. Damit sind Sie an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mobil und flexibel. Perfekt, um die Hansestadt Wismar oder ganz Nordwestmecklenburg zu entdecken.

Fahrscheine erhalten Sie direkt beim Busfahrer.

Tarifbestimmungen Wochenkarte (Vollzahler):
Die Geltungsdauer der Wochenkarten beträgt sieben Tage. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag der Woche an ausgegeben werden. Die Geltungsdauer endet am letzten Geltungstag (24 Uhr). Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Rahmen der gelösten Preisstufe (Preisstufe A: Zonen 10 bis 13, Preisstufe B: auf der gewählten Relation, Preisstufe C: netzweit).

Tarifbestimmungen  Wochenkarte Schüler/Azubis:
Die Wochenkarte Ausbildung berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Bereich Wismar (Tarifzonen 10 bis 13) oder gemäß Aufdruck auf der gewählten Relation zwischen Wohnort und Schule bzw. Ausbildungsstätte. Bei Auszubildenden sind für die Wege zu Berufsschule und Arbeitsstätte auch zwei Relationen möglich. Beim Kauf der Karte ist die entfernungsmäßig längere Relation (Hauptrelation) zu erwerben. Die Hauptrelation wird beim Erwerb der Karte aufgedruckt, die zweite Relation ist handschriftlich vom Fahrgast einzutragen. Im Zeitraum von Montag bis Freitag ab 14 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind ganztägig beliebig vielen Fahrten auf allen Linien der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH unabhängig von der aufgedruckten Fahrtstrecke im Rahmen des aufgedruckten Gültigkeitszeitraumes und der gelösten Preisstufe inkludiert. Die Geltungsdauer beginnt am Montag um ab 0.00 Uhr und endet mit dem Ablauf des 7. Tages (Sonntag) um 24.00 Uhr. Die Berechtigung ist mittels Stammkarte bei Erwerb und Kontrolle des Fahrscheins nachzuweisen.

Monatskarten – Immer gut ankommen

Für alle, die viel unterwegs sind, ist die Monatskarte genau das Richtige. Sie sparen sich nicht nur den Ticketkauf vor jeder Fahrt, sondern auch bares Geld auf jedem Kilometer.

Fahrscheine erhalten Sie direkt beim Busfahrer.

Tarifbestimmungen Monatskarte (Vollzahler):
Monatskarten gelten einen Monat. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgegeben werden. Beginnt die Geltungsdauer am ersten Tag eines Monats erlischt sie mit Ablauf des letzten Tages des Monats. Beginnt sie an einem anderen Tag, endet sie am datumsmäßigen Vortag (24.00 Uhr) des Folgemonats. Bei den am 30. und 31. Januar gelösten Karten erlischt die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Februars. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Rahmen der gelösten Preisstufe (Preisstufe A: Zonen 10 bis 13, Preisstufe B: auf der gewählten Relation, Preisstufe C: netzweit).

Tarifbestimmungen Monatskarte Sozialtarif:
Monatskarten Sozialtarif gelten einen Monat. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgegeben werden. Beginnt die Geltungsdauer am ersten Tag eines Monats erlischt sie mit Ablauf des letzten Tages des Monats. Beginnt sie an einem anderen Tag, endet sie am datumsmäßigen Vortag (24.00 Uhr) des Folgemonats. Bei den am 30. und 31. Januar gelösten Karten erlischt die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Februars. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Rahmen der gewählten Preisstufe für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Voraussetzung für die Nutzung der Monatskarte zum Sozialtarif ist eine Berechtigungskarte mit Foto und Namenseintrag. Diese ist gegen Vorlage eines gültigen Bewilligungsbescheides des Landkreises/Agentur für Arbeit für den Zeitraum der Bewilligung, maximal jedoch 6 Monate erhältlich. Gegen Nachweise kann die Geltungsdauer der Berechtigungskarte um jeweils maximal weitere 6 Monate verlängert werden.

Tarifbestimmungen Monatskarte Schüler/Azubis:
Die Monatskarte Ausbildung berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Bereich Wismar (Tarifzonen 10 bis 13) oder gemäß Aufdruck auf der gewählten Relation zwischen Wohnort und Schule bzw. Ausbildungsstätte. Bei Auszubildenden sind für die Wege zu Berufsschule und Arbeitsstätte auch zwei Relationen möglich. Beim Kauf der Karte ist die entfernungsmäßig längere Relation (Hauptrelation) zu erwerben. Die Hauptrelation wird beim Erwerb der Karte aufgedruckt, die zweite Relation ist handschriftlich vom Fahrgast einzutragen. Im Zeitraum von Montag bis Freitag ab 14 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind ganztägig sind beliebig vielen Fahrten auf allen Linien der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH unabhängig von der aufgedruckten Fahrtstrecke im Rahmen des aufgedruckten Gültigkeitszeitraumes und der gelösten Preisstufe inkludiert. Vom Landkreis ausgegebene Schülerkarten gelten darüber hinaus auch in den auf den Gültigkeitszeitraum folgenden Sommerferien. Die Gültigkeitsdauer beginnt am 1. Tag ab 0.00 Uhr und endet am letzten Tag des aufgedruckten Monats um 24.00 Uhr. Die Berechtigung ist mittels Stammkarte bei Erwerb und Kontrolle des Fahrscheins nachzuweisen.

Für treue Stammgäste

Abo-Monatskarte - Ein Jahr komfortabel fahren

Bequemer geht’s nicht. Mit der Abo-Monatskarte müssen Sie nie wieder im Bus nach Kleingeld suchen. Ihr Ticket kommt jeden Monat bequem per Post zu Ihnen nach Hause und Sie sparen monatlich im Vergleich zur normalen Monatskarte. Noch günstiger sind Sie mit der Abo-Monatskarte Partner unterwegs.

Jetzt Abo abschließen

Tarifbestimmungen Abo-Monatskarte (Vollzahler):
Die Abo-Monatskarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Rahmen der gelösten Preisstufe (Preisstufe A: Zonen 10 bis 13, Preisstufe B: auf der gewählten Relation, Preisstufe C: netzweit). Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Danach ist eine Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich. Es geltenden die Geschäftsbedingungen der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH für Abonnements. Die Abo-Monatskarte berechtigt eine Person zur Nutzung.

Tarifbestimmungen Abo-Monatkarte Partner:
Mit der Abo-Monatskarte Partner erhält eine weitere Person, die unter gleicher Anschrift gemeldet ist, eine separate Karte beliebiger Preisstufe. Die Berechtigung zum Bezug der Abo Monatskarte Partner endet mit der Kündigung der Abo Monatskarte der ersten Person. Eine separate Kündigung der Abo-Monatskarte sowie Abo-Monatskarte Partner ist nicht möglich.

Schnupper-Abo – Nur 3 Monate Laufzeit

Mit dem Schnupper-Abo können Sie NAHBUS 3 Monate testen. Sie erhalten beim Schnupper-Abo die Vorteile des Jahres-Abos – aber ohne Jahresbindung. Ob zur Arbeit oder am Wochenende für Freizeitaktivitäten - erkunden Sie einfach den Landkreis und das Liniennetz von NAHBUS für 3 Monate.

Jetzt Schnupper-Abo abschließen

Tarifbestimmungen Schnupper-Abo:
Die Schnupper-Abo-Monatskarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Rahmen der gelösten Preisstufe (Preisstufe A: Zonen 10 bis 13, Preisstufe B: auf der gewählten Relation, Preisstufe C: netzweit). Die Laufzeit beträgt drei Monate. Danach endet das Abo und verlängert sich nicht automatisch. Es geltenden die Geschäftsbedingungen der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH für Abonnements.

Schüler/Azubi-Abo - Ein ganzes Schuljahr kreuz & quer

Zur Schule oder zur Ausbildung, zu Freunden oder zum Sport: Mit dem Schüler/Azubi-Abo kommt man immer und überall gut an, sogar in den Ferien. Und mit dem Schüler/Azubi-Abo Geschwister fahren Bruder und Schwester noch günstiger.

Jetzt Abo abschließen

Tarifbestimmungen Schüler-/Azubi Abo:
Das Schüler/Azubi-Abo ist ein Abonnement-Angebot der Monatskarte Ausbildung. Im Zeitraum von Montag bis Freitag ab 14 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind ganztägig beliebig vielen Fahrten auf allen Linien der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH unabhängig von der aufgedruckten Fahrtstrecke im Rahmen des aufgedruckten Gültigkeitszeitraumes und der gelösten Preisstufe inkludiert. Die Mindestlaufzeit des Abonnements beträgt ein Jahr. Danach ist eine Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich. Bei Abschluss der Ausbildung, Schul- oder Wohnortwechsel wird ein Sonderkündigungsrecht zum jeweils nächstliegenden Monatsende eingeräumt. Die Abo-Karte ist für den jeweils aufgedruckten Kalendermonat gültig. Es gelten die Geschäftsbedingungen der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH für Abonnements.

Tarifbestimmungen Schüler-/Azubi Abo Geschwister:
Das Schüler/Azubi-Abo Geschwister kann zusätzlich zum Schüler/Azubi-Abo von einem weiteren Geschwisterkind, sofern unter gleicher Anschrift gemeldet, erworben und genutzt werden. Es gelten die Anspruchsvoraussetzungen (Stammkarte) für Fahrkarten des Ausbildungsverkehrs. Die Berechtigung zum Bezug des Schüler/Azubi-Abos Geschwister endet mit der Kündigung des Schüler/Azubi-Abos für die 1. Person.

JugendFreizeit-Abo - Mehr Freiheit in der Freizeit

Der perfekte Begleiter für Freizeit und Ferien. Ob zum Strand, zum Musikunterricht oder zum Stadtbummel – mit dem JugendFreizeit-Abo sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr günstig im gesamten NAHBUS-Netz mobil.

Jetzt Abo abschließen

Tarifbestimmungen JugendFreizeit-Abo:
Das JugendFreizeit-Abo berechtigt alle Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr im Zeitraum von Montag bis Freitag ab 14 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien des Landes Mecklenburg-Vorpommern ganztägig zu beliebig vielen Fahrten auf allen Linien der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Das JugendFreizeit-Abo wird als Jahreskarte ausgegeben. Es gelten die Geschäftsbedingungen der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH für Abonnements.

Das "Deutschlandticket für Azubis in MV" wird zentral über die Deutsche Bahn vertrieben und als E-Ticket aufs Handy ausgegeben. Alle Informationen inkl. Abschließen des Abo-Vertrags finden Sie unter:

www.azubiticket-mv.de

 

Kombitarife NVS/ NAHBUS

Fahrscheine erhalten Sie direkt beim Busfahrer oder an den Automaten des Nahverkehrs Schwerin.

Tarifbestimmungen Kombi-Ticket:
1)  Kombi-Einzelfahrscheine gelten innerhalb des Stadtnetzes der NVS für eine Fahrtdauer von 45 Minuten und im gesamten Liniennetz der NAHBUS für eine Fahrtdauer von 120 Minuten. Die Umsteigezeit zählt zur Fahrtdauer. Ist das das Zeitlimit während der Fahrt abgelaufen, muss erneut ein Fahrschein erworben werden. Fahrzeugverspätungen werden nicht dem Fahrgast angerechnet.
2)  Kombi-Wochenkarten gelten ab dem Kauf (1. Tag) und enden mit Ablauf des 7. Tages um 24.00 Uhr
3)  Kombi-Monatskarten gelten ab dem Tag des Kaufes und enden mit Ablauf des Tages des Nachmonats, der in der Zahl dem ersten Tag der Geltungsdauer vorangeht.

Ehrenamtskarte MV

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 14.10.2021 gilt folgende Regelung für die Inhaber einer „Ehrenamtskarte MV“:

  1. Inhaber einer Ehrenamtskarte MV sind berechtigt, in allen Verkehrsmitteln und für alle Linien der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ermäßigte Einzel- sowie Hin- und Rückfahrkarten zu erwerben. Die ermäßigte Fahrkartenausgabe erfolgt nur nach unaufgefordertem Vorlegen der Ehrenamtskarte MV.
  2. Die Ehrenamtskarte MV berechtigt zum Erwerb von ermäßigten Fahrausweisen nur für den Inhaber selbst. Der Erwerb von ermäßigten Einzel- sowie Hin- und Rückfahrkarten mit der Ehrenamtskarte MV für weitere entgeltpflichtige Personen ist nicht gestattet.