Monatskarten gelten einen Monat. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgegeben werden. Beginnt die Geltungsdauer am ersten Tag eines Monats erlischt sie mit Ablauf des letzten Tages des Monats. Beginnt sie an einem anderen Tag, endet sie am datumsmäßigen Vortag (24.00 Uhr) des Folgemonats. Bei den am 30. und 31. Januar gelösten Karten erlischt die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Februars. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Rahmen der gelösten Preisstufe (Preisstufe A: Zonen 10 bis 13, Preisstufe B: auf der gewählten Relation, Preisstufe C: netzweit).
Monatskarte Ausbildung:
Die Monatskarte Ausbildung berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Bereich Wismar (Tarifzonen 10 bis 13) oder gemäß Aufdruck auf der gewählten Relation zwischen Wohnort und Schule bzw. Ausbildungsstätte. Bei Auszubildenden sind für die Wege zu Berufsschule und Arbeitsstätte auch zwei Relationen möglich. Beim Kauf der Karte ist die entfernungsmäßig längere Relation (Hauptrelation) zu erwerben. Die Hauptrelation wird beim Erwerb der Karte aufgedruckt, die zweite Relation ist handschriftlich vom Fahrgast einzutragen.
Im Zeitraum von Montag bis Freitag ab 14 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind ganztägig sind beliebig vielen Fahrten auf allen Linien der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH unabhängig von der aufgedruckten Fahrtstrecke im Rahmen des aufgedruckten Gültigkeitszeitraumes und der gelösten Preisstufe inkludiert. Vom Landkreis ausgegebene Schülerkarten gelten darüber hinaus auch in den auf den Gültigkeitszeitraum folgenden Sommerferien.
Die Gültigkeitsdauer beginnt am 1. Tag ab 0.00 Uhr und endet am letzten Tag des aufgedruckten Monats um 24.00 Uhr.
Die Berechtigung ist mittels Stammkarte bei Erwerb und Kontrolle des Fahrscheins nachzuweisen.
Die Abo-Monatskarte berechtigt eine Person zur Nutzung. Mit der Abo-Monatskarte Partner erhält eine weitere Person, die unter gleicher Anschrift gemeldet ist, eine separate Karte beliebiger Preisstufe. Der Bankeinzug muss dabei von einem Konto erfolgen. Die Mindestbezugsdauer beträgt ebenfalls ein Jahr. Danach ist eine Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist unter Nachberechnung der Differenz zur Monatskarte möglich. Eine separate Kündigung der Abo-Monatskarte sowie Abo-Monatskarte Partner ist nicht möglich
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